Bei
Dir bleib ich keinen Schlag länger
Wenn Ihr Partner
gewalttätig ist, finden Sie auf dieser Seite Informationen über
Ihre Möglichkeiten , über das Gewaltschutzgesetz, und über
das Frauenhaus in Warendorf.
Gewalt von Männern
an Frauen wird im
Allgemeinen "häusliche Gewalt" genannt, weil sie oft
in der eigenen Wohnung verübt wird. Der Begriff legt nahe, dass
es sich hier um eine Privatangelegenheit handelt. Richtig ist :Gewalt
und Misshandlung von Ehemännern, Partnern, Freunden oder Vätern
ist eine Straftat. Frauen, die davon betroffen sind, sollen geschützt
und die Täter bestraft werden. Dazu trat am 1.1.2002 ein eigenes
Gesetz, das Gewaltschutzgesetz, in Kraft.
Das können Sie
tun, wenn Sie von Gewalt bedroht sind oder Gewalt erleiden:
Zuerst: Polizei informieren
Die Polizei
kann den Täter aus der Wohnung weisen, ihm die Schlüssel abnehmen,
und ihm für zehn Tage die Rückkehr verbieten, wenn Sie eine
Gefahr für Sie und/oder Ihre Kinder gegeben sieht. In diesen zehn
Tagen muss die Polizei mindestens einmal kontrollieren, ob der Täter
sich an das Rückkehrverbot hält.
Was dann ?
Dann müssen Sie entscheiden, was Sie jetzt tun wollen. Die Polizei
überreicht ihnen Faltblätter und Informationen über Beratungsstellen
und Einrichtungen, die Sie bei dieser Entscheidung unterstützen
können.
Entweder: Sie bleiben in Ihrer Wohnung.
Dann können Sie innerhalb der Frist von zehn Tagen einen Antrag
beim Gericht stellen,
- dass Ihnen die gemeinsame Wohnung allein bzw. mit ihren Kindern
überlassen wird, der Mißhandler also dort nicht mehr wohnen
darf;
- dass der Mißhandler die Wohnung auch nicht mehr betreten darf,
(Das geht auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und/ oder dann,
wenn Sie nicht im Mietvertrag stehen und/ oder die Wohnung Eigentum
des Partners ist !)
- dass der Misshandler sich Ihnen nicht nähern und Sie nicht
belästigen darf
Wenn das Gericht
die entsprechenden Anordnungen trifft und der Täter dagegen verstößt,
ist das wiederum strafbar und Sie können erneut die Polizei einschalten.
Oder: Sie gehen
in ein Frauenhaus !
Die Polizei kann Ihnen helfen, einen Platz für Sie (und Ihre
Kinder) zu finden. Die Entscheidung hängt vor allen Dingen davon
ab, ob Sie Zweifel daran haben, dass sich der Misshandler an die Anordnungen
hält, für wie gefährlich Sie ihn halten, wie stark der
Personenkreis ist, der ihn unterstützt., wie groß Ihre Angst
ist, etc., denn:
Das Wichtigste Ist
Ihre Sicherheit !
Sie haben Anspruch
auf den Schutz, der Ihnen in ihrer Situation angemessen erscheint. Sie
können auch zunächst in ein Frauenhaus gehen, um etwas zur
Ruhe zu kommen. Den Antrag auf Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung
können Sie noch innerhalb von drei Monaten nach der Gewalttat stellen.
Wie läuft
das genau ab, wenn Sie in der Wohnung bleiben wollen ?
Sie informieren die Polizei, dass Sie bedroht oder misshandelt werden.
Die Polizei weist bei entsprechender Gefahreneinschätzung den Misshandler
weg und erteilt ihm ein Rückkehrverbot. Die Polizei fertigt eine
Dokumentation über den Einsatz an, eine Kopie dieses Berichtes
wird Ihnen ausgehändigt. Die Polizei leitet ein Strafverfahren
gegen den Täter ein. Sie können selbst auch einen Strafantrag
stellen. Mit dem Polizeibericht wenden Sie sich an die Rechtsantragstelle
beim Amtsgericht und beantragen dort im Eilverfahren die Wohnungszuweisung
und ggf. ein Näherungs- und Kontaktverbot. Sie können anwaltliche
Hilfe hinzuziehen. Den fertigen Antrag reichen Sie beim Familiengericht
ein und weisen auf die Dringlichkeit hin. Das Familiengericht befindet
sich in Warendorf im Gebäude des Amtsgerichts. Teilen Sie der Polizei
mit, dass Sie den Antrag beim Familiengericht gestellt haben. Die Polizei
kann die Wegweisung des Täters noch einmal um zehn Tage bis zur
Entscheidung des Gerichts verlängern. Alle örtlichen Adressen
der Beratungsstellen, Gerichte, und der Polizeidienststellen finden
Sie hier.
Und wie läuft
das genau ab, wenn Sie ins Frauenhaus gehen wollen ?
Die Polizei
nennt Ihnen die Telefonnummer oder Sie finden diese hier.
Sie rufen im Frauenhaus an und fragen nach einem Platz für sich
und ggf. ihre Kinder. Falls dort kein Platz ist oder Sie lieber in ein
weiter entferntes Frauenhaus gehen wollen, werden Ihnen dort die Nummern
genannt. Die Adresse wird zum Schutz der Frauen nicht mitgeteilt. Das
Frauenhaus vereinbart mit Ihnen einen Treffpunkt, wo Sie abgeholt werden.
Im Frauenhaus Warendorf erhalten Sie, ggf. mit ihren Kindern, ein eigenes
Zimmer. Eine Mitarbeiterin führt mit ihnen ein Aufnahmegespräch
und bietet Ihnen Unterstützung und Begleitung bei der Regelung
Ihrer Angelegenheiten an. Unterstützung erfahren Sie auch durch
den Kontakt zu den anderen Bewohnerinnen, die ähnliche Situationen
erlebt haben. Wenn Sie mittellos sind, übernimmt das Sozialamt
die Miete und gewährt Ihnen Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie können
im Frauenhaus bleiben, solange das für Sie sinnvoll ist. Ihre Kinder
können von dort aus alle Schulformen besuchen. Auch Ihnen stehen
geschulte Mitarbeiterinnen zur Seite, die Ihnen bei der Verarbeitung
der (mit)erlebten Gewalt helfen.
Wenn es Ihnen möglich
ist, nehmen Sie folgende Dinge mit:
- Kleidung, Medikamente
- Ausweise, Pässe,
Aufenthaltspapiere
- Krankenkassen-
und Kontokarten
- ggf. Sorgerechtsentscheid
- Arbeitspapiere
- Kindergeldunterlagen
- persönliche
Wertsachen, z.B. Photos, Lieblingsspielzeug der Kinder
- Schulsachen
der Kinder