Wege aus der Gewalt

Bei Dir bleib ich keinen Schlag länger

Wenn Ihr Partner gewalttätig ist, finden Sie auf dieser Seite Informationen über Ihre Möglichkeiten, über das Gewaltschutzgesetz und über das Frauenhaus in Warendorf.

Gewalt von Männern an Frauen wird im Allgemeinen "häusliche Gewalt" genannt, weil sie oft in der eigenen Wohnung verübt wird. Der Begriff legt nahe, dass es sich hier um eine Privatangelegenheit handelt. Richtig ist: Gewalt und Misshandlung von Ehemännern, Partnern, Freunden oder Vätern ist eine Straftat. Frauen, die davon betroffen sind, sollen geschützt und die Täter bestraft werden. Dazu trat am 1.1.2002 ein eigenes Gesetz, das Gewaltschutzgesetz, in Kraft.

 

Das können Sie tun, wenn Sie von Gewalt bedroht sind oder Gewalt erleiden:

Zuerst: Polizei informieren

Die Polizei kann den Täter aus der Wohnung weisen, ihm die Schlüssel abnehmen, und ihm für zehn Tage die Rückkehr verbieten, wenn Sie eine Gefahr für Sie und/oder Ihre Kinder gegeben sieht. In diesen zehn Tagen muss die Polizei mindestens einmal kontrollieren, ob der Täter sich an das Rückkehrverbot hält.

Was dann ?

Dann müssen Sie entscheiden, was Sie jetzt tun wollen. Die Polizei überreicht ihnen Faltblätter und Informationen über Beratungsstellen und Einrichtungen, die Sie bei dieser Entscheidung unterstützen können.

Entweder: Sie bleiben in Ihrer Wohnung...

Dann können Sie innerhalb der Frist von zehn Tagen einen Antrag beim Gericht stellen,

  • dass Ihnen die gemeinsame Wohnung allein bzw. mit ihren Kindern überlassen wird, der Misshandler also dort nicht mehr wohnen darf;
  • dass der Misshandler die Wohnung auch nicht mehr betreten darf,
    (Das geht auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und/ oder dann, wenn Sie nicht im Mietvertrag stehen und/ oder die Wohnung Eigentum des Partners ist !)
  • dass der Misshandler sich Ihnen nicht nähern und Sie nicht belästigen darf

Wenn das Gericht die entsprechenden Anordnungen trifft und der Täter dagegen verstößt, ist das wiederum strafbar und Sie können erneut die Polizei einschalten.

 

oder: Sie gehen in ein Frauenhaus !

Die Polizei kann Ihnen helfen, einen Platz für Sie (und Ihre Kinder) zu finden. Die Entscheidung hängt vor allen Dingen davon ab, ob Sie Zweifel daran haben, dass sich der Misshandler an die Anordnungen hält, für wie gefährlich Sie ihn halten, wie stark der Personenkreis ist, der ihn unterstützt., wie groß Ihre Angst ist, etc., denn:

Das Wichtigste Ist Ihre Sicherheit !

Sie haben Anspruch auf den Schutz, der Ihnen in ihrer Situation angemessen erscheint.

Sie können auch zunächst in ein Frauenhaus gehen, um etwas zur Ruhe zu kommen.

Den Antrag auf Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung können Sie noch innerhalb von drei Monaten nach der Gewalttat stellen.

 

 

Wie läuft das genau ab, wenn Sie in der Wohnung bleiben wollen?

Sie informieren die Polizei, dass Sie bedroht oder misshandelt werden.

Die Polizei weist bei entsprechender Gefahreneinschätzung den Misshandler weg und erteilt ihm ein Rückkehrverbot.

Die Polizei fertigt eine Dokumentation über den Einsatz an, eine Kopie dieses Berichtes wird Ihnen ausgehändigt.

Die Polizei leitet ein Strafverfahren gegen den Täter ein.
Sie können selbst auch einen Strafantrag stellen.

Mit dem Polizeibericht wenden Sie sich an die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht und beantragen dort im Eilverfahren die Wohnungszuweisung und ggf. ein Näherungs- und Kontaktverbot. Sie können anwaltliche Hilfe hinzuziehen.

Den fertigen Antrag reichen Sie beim Familiengericht ein und weisen auf die Dringlichkeit hin.

Das Familiengericht befindet sich in Warendorf im Gebäude des Amtsgerichts. Teilen Sie der Polizei mit, dass Sie den Antrag beim Familiengericht gestellt haben.

Die Polizei kann die Wegweisung des Täters noch einmal um zehn Tage bis zur Entscheidung des Gerichts verlängern.

Alle örtlichen Adressen der Beratungsstellen, Gerichte, und der Polizeidienststellen finden Sie hier.

 

 

Wie läuft das genau ab, wenn Sie ins Frauenhaus gehen wollen?

Die Polizei nennt Ihnen die Telefonnummer oder Sie finden diese hier auf der Homepage oben links.

Sie rufen im Frauenhaus an und fragen nach einem Platz für sich und ggf. ihre Kinder. Falls dort kein Platz ist oder Sie lieber in ein weiter entferntes Frauenhaus gehen wollen, werden Ihnen dort die Nummern genannt.

Die Adresse wird zum Schutz der Frauen nicht mitgeteilt. Das Frauenhaus vereinbart mit Ihnen einen Treffpunkt, wo Sie abgeholt werden. Im Frauenhaus Warendorf erhalten Sie, ggf. mit ihren Kindern, ein eigenes Zimmer.

Eine Mitarbeiterin führt mit ihnen ein Aufnahmegespräch und bietet Ihnen Unterstützung und Begleitung bei der Regelung Ihrer Angelegenheiten an.

Unterstützung erfahren Sie auch durch den Kontakt zu den anderen Bewohnerinnen, die ähnliche Situationen erlebt haben.

Wenn Sie mittellos sind, werden Ihnen vom Jobcenter Leistungen für die Miete und Ihren Lebensunterhalt gewährt.

Sie können im Frauenhaus bleiben, solange das für Sie sinnvoll ist.
Ihre Kinder können von dort aus alle Schulformen besuchen. Auch Ihnen stehen geschulte Mitarbeiterinnen zur Seite, die Ihnen bei der Verarbeitung der (mit)erlebten Gewalt helfen.

Wenn es Ihnen möglich ist, nehmen Sie folgende Dinge mit:

  • Kleidung, Medikamente
  • Ausweise, Pässe, Aufenthaltspapiere
  • Krankenkassen- und Kontokarten
  • ggf. Sorgerechtsentscheid
  • Arbeitspapiere
  • Kindergeldunterlagen
  • persönliche Wertsachen, z.B. Photos, Lieblingsspielzeug der Kinder
  • Schulsachen der Kinder